Coronavirus: Auswirkungen in der Ukraine

Kategorie: Nachrichten

achtungDas Ministerkabinett der Ukraine hat beschlossen, Beschränkungen für die Durchführung von Massenveranstaltungen einzuführen, an denen 200 oder mehr Personen teilnehmen sollen. Dies gilt jedoch nicht für staatliche Maßnahmen. Sportveranstaltungen sind mit Genehmigung internationaler Organisationen ohne Zuschauer möglich.

Quarantänemaßnahmen an Schulen sind vom 12. März bis 3. April in Kraft.

Vorübergehend ab 0:00 Uhr, 17. März 2020 bis 3. April, sind Grenzübergangsstellen für internationalen Linienverkehr (mit Ausnahme für bestimmte Kategorien von Bürgern) und ab 00:00 Uhr, 16. März 2020 bis 3. April ist das Überqueren der Staatsgrenze sowie die Einreise von Ausländern und Staatenlosen in die Ukraine (mit Ausnahmen für bestimmte Kategorien von Bürgern) verboten.

Homepage der Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland
Coronavirus / Covid-19: Informationen für Reisende, Deutsche Botschatft, Kyjiw

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