Wie die Vorteile eingefrorener Vermögenswerte Russlands im Ausland maximiert werden können

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01.04.2024

ukraine 2050

In hohen Politik- und Finanzkreisen wird derzeit darüber diskutiert, wie russische Vermögenswerte im Ausland, die von den westlichen Behörden als Reaktion auf die militärische Invasion Russlands in der Ukraine eingefroren wurden, am besten angezapft werden können, um den von Russland verursachten enormen Schaden zu kompensieren.

Es wird geschätzt, dass allein die eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Ausland einen Wert von 260 Milliarden Euro haben, und die finanzielle Rendite für einen Teil dieser Vermögenswerte bei allein einem der Zentralverwahrer im Jahr 2023 etwa 4,4 Milliarden Euro betrug.

Daher liegen derzeit folgende Vorschläge auf dem Tisch: a) Eine Besteuerung der eingefrorenen Vermögenswerte; b) die Freigabe der jährlichen Finanzerträge aus den eingefrorenen Vermögenswerten; und (c) die Verwendung der eingefrorenen Vermögenswerte als Sicherheit für Kredite an die Ukraine.

Im Wesentlichen zielen diese Vorschläge darauf ab, zu vermeiden, dass die eingefrorenen Vermögenswerte von vornherein freigegeben werden, und maximieren daher ihren Nutzen nicht in einer Weise, die für die Ukraine und die globale Sicherheit den meisten Nutzen bringen würde.

Gibt es dafür einen besseren Weg?

Am 16. März 2022 hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag ein Zwischenurteil in der Rechtssache Ukraine gegen Russische Föderation gefällt: „Die 'militärische Spezialoperation', die von der Russischen Föderation durchgeführt wird, hat zu zahlreichen zivilen Toten und Verletzten geführt. Sie hat auch erhebliche materielle Schäden verursacht, einschließlich der Zerstörung von Gebäuden und Infrastruktur. Die Angriffe dauern an und schaffen immer schwierigere Lebensbedingungen für die Zivilbevölkerung.“ Auf dieser Grundlage ordnete der Internationale Gerichtshof an, dass „die Russische Föderation die militärischen Operationen, die sie am 24. Februar 2022 auf dem Territorium der Ukraine begann, unverzüglich auszusetzen hat“.

Seitdem verstößt Russland tagtäglich schamlos gegen dieses Urteil des Internationalen Gerichtshofs, und die russischen Streitkräfte setzen ihre niederträchtigen Luftangriffe gegen Zivilbevölkerung und Infrastruktur der Ukraine unerbittlich fort. Dabei begehen sie Völkermord, einschließlich der Zwangsdeportation von Kindern aus den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine nach Russland.

Zahlreiche Resolutionen und Aufrufe der internationalen Gemeinschaft an Russland, seine Invasion der Ukraine und den Völkermord zu stoppen, werden vom Kreml weiterhin beharrlich ignoriert.

Der Internationale Strafgerichtshof erließ am 17. März 2023 sogar einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen „der rechtswidrigen Deportation und Überführung ukrainischer Kinder aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation unter Verstoß gegen ... das Römische Statut“.

Unter Berücksichtigung aller Umstände sollten die eingefrorenen Vermögenswerte Russlands zuallererst dazu verwendet werden, das Land zu zwingen, sich dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 16. März 2022 und den zahlreichen Resolutionen und Aufrufen der internationalen Gemeinschaft an Russland zu beugen, seine Invasion der Ukraine einzustellen und die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätze des Völkerrechts einzuhalten.

Westliche Behörden, die Russlands Vermögen eingefroren haben, sollten Russland nun eine angemessene Frist setzen, um seine militärische Invasion der Ukraine zu beenden, sein Militär aus allen Gebieten der Ukraine abzuziehen und alle Kriegsgefangenen sowie ukrainischen Kinder, die gewaltsam nach Russland deportiert wurden, in die Ukraine zurückzubringen. Andernfalls würden täglich im Voraus festgelegte Beträge aus diesen eingefrorenen Vermögenswerten verfallen und für jeden Tag, an dem Russland diese Frist missachtet, an die Ukraine überwiesen.

Ein solches Vorgehen der internationalen Gemeinschaft würde in vollem Umfang im Einklang stehen mit: (1) Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, der das inhärente Recht auf kollektive Selbstverteidigung bekräftigt, wenn es zu einem bewaffneten Angriff gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen kommt; und (2) den Artikeln über die Verantwortlichkeit von Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen, die den Regierungen durch die Resolution 56/83 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 12. Dezember 2001 empfohlen wurden: a) die Artikel 30 und 31, die die Staaten verpflichten, jede völkerrechtswidrige Handlung einzustellen und den durch eine solche Handlung verursachten Schaden vollständig wiedergutzumachen; und b) die Artikel 40 und 41, die vorsehen, dass die Staaten zusammenarbeiten, um jede schwerwiegende Verletzung einer Verpflichtung zu beenden, die sich aus einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts, wie dem Verbot der Aggression, ergibt.

Nach einem kompletten Rückzug Russlands aus allen Hoheitsgebieten der Ukraine und der vollständigen Erfüllung aller anderen Bedingungen sollte über die verbleibenden eingefrorenen Vermögenswerte in einem vereinfachten Verfahren entschieden werden, um dazu beizutragen, eine gerechte Entschädigung für die Ukraine und für den von Russland verursachten enormen Schaden zu gewährleisten.

Diese Vorgehensweise würde den Nutzen der eingefrorenen Vermögenswerte Russlands im Ausland maximieren und einen größtmöglichen positiven Effekt für die Ukraine und die globale Sicherheit erzielen, während gleichzeitig der Widerstand minimiert würde. Diese Vorgehensweise könnte auch andere autoritäre Regime mit imperialistischen Ambitionen davon abhalten, die Grundprinzipien des Völkerrechts zu verletzen.

 

eczolijEugene Czolij

NGO „Ukraine-2050“ Präsident

Honorarkonsul der Ukraine in Montreal
Präsident des Ukrainischen Weltkongresses (2008-2018)
Ehrenmitglied des Dachverbandes der der Ukrainischen Organisationen in Deutschland e.V.


Die Nichtregierungsorganisation (NGO) „Ukraine-2050“ ist eine gemeinnützige Organisation, die gegründet wurde, um innerhalb einer Generation – bis 2050, die Umsetzung von Strategien für eine nachhaltige Entwicklung der Ukraine als völlig unabhängiger, territorial integraler, demokratischer, reformierter und wirtschaftlich wettbewerbsfähiger europäischer Staat zu fördern.

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Організації-засновники

ІСТОРІЯ УКРАЇНСЬКОГО ЛІКАРСЬКОГО ТОВАРИСТВА В НІМЕЧЧИНІ

Українське лікарське товариство, МюнхенУкраїнське лікарське товариство, МюнхенultnПісля закінчення Другої Світової Війни у 1945 році в Німеччині і в її таборах опинилось багато україських лікарів, дантистів, фармацевтів і медсестер. Більшість з них працювали в лікарнях та в таборах для переміщених осіб у містах: Регенсбург, Карльсфельд, Аугсбург, Мюнхен.

У липні 1945 року при Українському Червоному Хресті (пізніше було перейменовано на Санітарно-Харитативну Службу СХС) було створено секцію лікарів, в якій з ініціативи д-ра Томи Воробця та інших лікарів було створено спільну амбулаторію. Лікарі цієї амбулаторії організовували періодичні зустрічі та зачитували наукові доповіді.

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