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Kategorie: Allgemein

SATZUNG

des Dachverbandes der ukrainischen Organisationen in Deutschland e.V.

 

 

Die Satzung wurde am 7. Oktober 2012 in Berlin auf der Gründungsversammlung des Vereins einstimmig angenommen.

 

 

§1       Name und Sitz

 

  1. Der Verein führt den Namen

1)    Dachverband der Ukrainer in Deutschland.Im Ukrainischen Objednannja ukrajinskych orhanisazij w Nimechynni“ („Об’єднання українських організацій в Німеччині (ОУОН)“).

2)    Nach der Eintragung in das Vereinsregister führt der Verein den Namenzusatz „eingetragener Verein“ e.V.

3)    Sitz des Vereins ist Berlin und wird in das dortige Vereinsregister eingetragen.

 

§2       Zweck und Aufgaben des Vereins

 

1.  Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Ziel des Vereins ist es, durch

-        Förderung und Pflege der kulturellen, sozialen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Ukrainern und Deutschen zur Völkerverständigung beizutragen;

-        Vertretung der Interessen der Ukrainer in Deutschland; Erhaltung der ukrainischen Identität, Sprache, Kultur und des Brauchtums der Ukrainer im Ausland;

-        Förderung ukrainischer Schul- und Bildungseinrichtungen und des Sports; Verteidigung der Rechte der Ukrainer gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention;

-        Koordination der Tätigkeit der ukrainischen Organisationen in Deutschland; Förderung der demokratischen Prozesse und Beobachtung von Wahlen und Referenden.

 

2.  Der Zweck soll erreicht werden durch

a)     Errichtung neuer ukrainischer bzw. deutsch-ukrainischer Institutionen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland;

 

b)     Förderung des öffentlichen Interesses in Deutschland an der Entwicklung der deutsch-ukrainischen Beziehungen;

 

c)      Förderung von Beziehungen zwischen Organisationen und Institutionen der Ukraine und Deutschlands;

 

d)     Zusammenarbeit mit Vereinen und Institutionen ähnlicher Zielsetzung weltweit, insbesondere mit dem Weltkongress der Ukrainer und seinen Mitgliedern;

 

e)     Organisation und Durchführung von Seminaren, Kolloquien, Kongressen und anderen Veranstaltungen zur Erfüllung der Vereinsziele;

 

f)       Förderung der Völkerverständigung zwischen Ukrainer und den europäischen Bürgern im Sinne der Europäischen Union.

 

§3       Gemeinnützigkeit

 

Der Dachverband der Ukrainer in Deutschland e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Das Vermögen des Vereins bilden Spenden, Unterstützungen und Zuwendungen einzelner Wohltäter sowie öffentlicher und privater Institutionen.

 

§4       Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§5       Mitgliedschaft

 

1.  Mitglieder können ausschließlich juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.

 

2.  Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand des Vereins.

 

3.  Ein automatisches Recht auf Mitgliedschaft besteht nicht. Institutionen und Organisationen, deren Antrag auf Mitgliedschaft abgelehnt wurde, können in Berufung vor die Mitgliederversammlung gehen. Eine Ablehnung durch die Mitgliederversammlung ist endgültig.

 

4.  Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Auflösung des Mitgliedervereins.

 

5.  Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.

 

6.  Die Mitgliedschaft endet nach Ausschluss aus dem Verein, wenn vereinsschädigendes Verhalten oder grobe Zuwiderhandlungen gegen Vereinsinteressen vorliegen. Das Ausschlussverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der von jedem Vereinsmitglied beim Vorstand gestellt wird. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.

 

§6       Beitragspflicht

 

1.  Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet.

 

2.  Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Zahlungsmodalität werden durch die Beitragsordnung bestimmt. Die Beitragsordnung wird durch die Mitgliederversammlung verabschiedet.

 

§7       Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind:

 

a)            Die Mitgliederversammlung

b)            Der Vorstand

c)            Der Prüfungsausschuss

 

§8       Mitgliederversammlung

 

1.  Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins und wählt durch Beschluss den Vorstand. Sie trägt den Namen „Dachverband der Ukrainer in Deutschland e.V.“ und regelt alle Vereinsangelegenheiten, die über die Kompetenzen des Vorstands hinausgehen, insbesondere die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstands und des Berichts der drei von der Mitgliederversammlung einzusetzenden Kassenprüfer, die Entlastung des Vorstands, die Durchführung von Neuwahlen und die Beschlussfassung von Satzungsänderungen.

 

2.  Die Mitgliederversammlung ist zweijährlich, spätestens bis zum Ende des letzten Jahresquartals vom Vorstand einzuberufen.

 

3.  Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss die Tagesordnung enthalten und zwei Monate vor dem Termin zur Post sowie per Email aufgegeben werden.

 

4.  Eine außerordentliche Mitgliederversammlung beruft der Vorstand aufgrund eigener Beschlüsse, nach einem dringenden Bedarf, auf schriftliches Verlangen des Prüfungsausschusses oder 30% der stimmberechtigten Vereinsmitglieder ein. Der Vorstand kann dieses Verlangen des Prüfungsausschusses und der 30% der stimmberechtigten Vereinsmitglieder nicht ablehnen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung sowie des Grundes der Einberufung, spätestens ein Monat vor dem angesetzten Termin.

 

5.  Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

 

6.  Falls weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind, legt der Vorstand unter Angabe des Datums und Uhrzeit einen neuen Termin fest. Die Einladungen erfolgen wie im §8, Punkt 3 festgelegt ist.

 

7.  Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme. Eine Vollmacht kann nicht an ein anderes Vereinsmitglied erteilt werden.

 

§9 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlungen

 

1.  Beschlussfähig ist jede Mitgliederversammlung, die ordnungsgemäß einberufen wurde. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder.

 

2.  Beschlussfähig ist jede Mitgliederversammlung, die ordnungsgemäß einberufen wurde und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.

 

3.  Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern der Anwesenden ist eine schriftliche und geheime Abstimmung zulässig.

 

4.  Zu einem Beschluss über die Vereinssatzung ist Zweidritteln der Stimmen der anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich.

 

5.  Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (§ 41 BGB) ist eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen der Vereinsmitglieder erforderlich. Kommt eine Zweidrittelmehrheit der Vereinsmitglieder nicht zustande, kann eine im zweiten Anlauf neu einberufene Mitgliederversammlung die Auflösung mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Vereinsmitglieder beschließen.

 

§10     Vorstand

 

1.  Der Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von zwei Geschäftsjahren gewählt. Er ist die gesetzliche Vertretung des Vereins und bleibt im Amt bis zur Neuwahl.

 

2.  Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, den ersten und zweiten stellvertretende Vorsitzende, dem Schatzmeister und dem Generalsekretär. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.

 

3.  Nach Ablauf der zweijährigen Amtszeit muss die Neuwahl in den darauffolgenden zwei Monaten erfolgen. Jedes Vorstandsmitglied muss einzeln gewählt werden.

 

4.  Der Vorstand kann gemäß §8 Absatz 2 weitere Vertreter von Organisationen für besondere Aufgaben berufen (Vorstandsmitglieder) und Fachausschüsse einsetzen.

 

5.  Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse erfordern mindestens drei Stimmen.Beschlüsse können auch durch die Abstimmung im schriftlichen Verfahren oder per Telekonferenz gefasst werden. Für die Abstimmung im schriftlichen Verfahren sind fünf Stimmen des Vorstandes erforderlich. Für die Beschlüsse per Telekonferenz ist eine einfache Mehrheit notwendig. Die Beschlüsse des Vorstandes sind den Vereinsmitgliedern mitzuteilen.

 

6.  Der Vorstand muss einberufen werden, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied oder mindestens drei Vereinsmitglieder dies verlangen.

 

7.  Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, so wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

 

§12     Prüfungsausschuss

 

1.  Der Prüfungsausschuss wird auf die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.

 

2.  Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Prüfungsausschussmitgliedern.

 

3.  Die Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es, jedes Kalenderjahr die Rechnungslegung sowie die Geschäfts- und Buchführung des Vorstandes zu prüfen. Ferner achtet der Prüfungsausschuss auf die Einhaltung der Satzung und der Satzungszwecke und –ziele sowie bei eventuell vorkommenden Abweichungen mitzuwirken.

 

4.  Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse von dem Prüfungsausschuss erfordern mindestens zwei Stimmen.

 

5.  Falls zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses ausscheiden, ist vom Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

 

§13     Fachausschüsse

 

1.  Im Einvernehmen mit dem Vorstand können auf ukrainischer, deutscher, deutsch-ukrainischer und europäischer Ebene Fachausschüsse gegründet werden.

 

2.  Aufgabe der Fachausschüsse ist insbesondere

a)     die Förderung der kulturellen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und sozialen Kontakte mit der Ukraine und mit ukrainischen Institutionen außerhalb Deutschlands und der Ukraine;

b)     die Information der deutschen Bevölkerung über die Ukraine;

c)      die Vertretung deutsch-ukrainischer Interessen vor der Öffentlichkeit.

 

§14     Satzungsänderung

 

1.  Zu einem Beschluss über die Vereinssatzung ist eine Zweidrittelstimmenmehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich. Alle Vereinsmitglieder müssen über die beabsichtigte Satzungsänderung mit einer Tagesordnung benachrichtigt werden.

 

2.  Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die vom zuständigen Registergericht oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern mitzuteilen.

 

§15     Auflösung des Vereins

 

1.  Eine Auflösung des Vereins liegt ausschließlich im Kompetenzbereich der Mitgliederversammlung. Für eine Auflösung des Vereins gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, wobei jedoch der Antrag zur Auflösung von mindestens zwei Dritteln der Vorstandsmitglieder unterstützt werden muss. Alle Vereinsmitglieder müssen über die Auflösung des Vereins mit einer Tagesordnung, Angabe von Ort und Zeit benachrichtigt werden.

 

2.  Im Falle der Auflösung, der Aufhebung oder des Wegfalls des Vereinszweckes fällt nach Abzug aller Verbindlichkeiten das vorhandene Vereinsvermögen zur Hälfte an die in Deutschland wirkenden Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche und Ukrainische Autokephale Orthodoxe Kirche, die diese Mittel ausschließlich und unmittelbar zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung verwenden darf.

 

§17     Vereinsgründung

 

Tag der Vereinsgründung ist der 07. Oktober 2012 in Berlin.

 

 

 

 

Die Satzung wurde am 7. Oktober 2012 in Berlinvon der Gründungsversammlung einstimmig beschlossen. Hierfür zeichnen als Gründungsmitglieder und erklären gleichzeitig den Eintritt in den Verein:

 

NAME DER GRÜNDUNGSMITGLIED                            NACHNAME; VORNAME          UNTERSCHRIFT

1.     _________________________________ ____________________            ________________

2.     _________________________________ ____________________            ________________

3.     _________________________________ ____________________            ________________

4.     _________________________________ ____________________            ________________

5.     _________________________________ ____________________            ________________

6.     _________________________________ ____________________            ________________

7.     _________________________________ ____________________            ________________

8.     _________________________________ ____________________            ________________

9.     _________________________________ ____________________            ________________

10.  _________________________________ ____________________            ________________

11.  _________________________________ ____________________            ________________

12.  _________________________________ ____________________            ________________

13.  _________________________________ ____________________            ________________

14.  _________________________________ ____________________            ________________

15.  _________________________________ ____________________            ________________

16.  _________________________________ ____________________            ________________

17.  _________________________________ ____________________            ________________

18.  _________________________________ ____________________            ________________

19.  _________________________________ ____________________            ________________

20.  _________________________________ ____________________            ________________

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