Eingefrorene russische Staatsvermögen müssen sofort konfisziert werden

Kategorie: Pressemitteilungen
Erstellt: Donnerstag, 27. November 2025

27. November 2025

ukraine 2050

Als Reaktion auf Russlands vollumfänglichen Krieg gegen die Ukraine, der am 24. Februar 2022 begonnen wurde, verhängten westliche Staaten verschiedene Sanktionen gegen Russland, darunter auch eine Vermögenssperre. Schätzungen zufolge wurden über 300 Mrd. US-Dollar an Auslandsvermögen der Russischen Zentralbank eingefroren.

Der Großteil dieser russischen Staatsvermögen ist weiterhin innerhalb der Europäischen Union eingefroren.

Die Europäische Union erklärte, diese Maßnahmen seien „darauf ausgelegt, das politische Ziel der EU zu erreichen, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine zu beenden, indem der Druck auf Russland maximiert wird und alle verfügbaren Instrumente genutzt werden, um Russlands Fähigkeit zur Führung seines illegalen Angriffskriegs zu verringern“. Andere westliche Staaten, die russische Staatsvermögen eingefroren haben, verfolgten ein ähnliches Ziel.

Dieses Ziel ist bislang nicht erreicht, und die Konsequenzen sind dramatisch.

Am 25. Februar 2025 veröffentlichten die Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit der Regierung der Ukraine, der Weltbankgruppe und der Europäischen Kommission eine gemeinsame Schnelle Schadens- und Bedarfsbewertung (Rapid Damage and Needs Assessment, RDNA) für die Ukraine. Darin wird mit Stand 31. Dezember 2024 geschätzt, „dass sich die Gesamtkosten für Wiederaufbau und Wiederherstellung in der Ukraine im kommenden Jahrzehnt auf 524 Mrd. US-Dollar belaufen werden – rund das 2,8-Fache des geschätzten nominalen BIP der Ukraine für 2024“.

Die drängende Frage lautet: Warum sind die eingefrorenen russischen Staatsvermögen noch immer nicht konfisziert und der Ukraine in Form moderner Militärhilfe übertragen, um das erklärte Ziel der westlichen Staaten zu erreichen, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine zu beenden?

Dies sollte ohne weitere Verzögerung aus moralischen, gerichtlichen, rechtlichen, geopolitischen und wirtschaftlichen Gründen geschehen.

Moralische Gründe

Das moralische Argument ist unanfechtbar. Nichts rechtfertigt es, der Ukraine notwendige moderne Militärhilfe vorzuenthalten, die aus eingefrorenen russischen Staatsvermögen finanziert werden könnte, während Russland täglich die Zivilbevölkerung der Ukraine angreift, unschuldige Kinder tötet oder sie gewaltsam nach Russland verschleppt.

Gerichtliche Gründe

Am 16. März 2022 erließ der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein wegweisendes einstweiliges Urteil in der Sache Ukraine gegen Russische Föderation. Darin stellte er fest: „Die von der Russischen Föderation durchgeführte ‚Militärische Spezialoperation‘ hat zahlreiche zivile Todesopfer und Verletzte gefordert. Sie hat zudem erhebliche Sachschäden verursacht, einschließlich der Zerstörung von Gebäuden und Infrastruktur. Die Angriffe dauern an und schaffen zunehmend schwierige Lebensbedingungen für die Zivilbevölkerung.“ Auf dieser Grundlage ordnete das Gericht an: „Die Russische Föderation hat die am 24. Februar 2022 im Hoheitsgebiet der Ukraine begonnenen Militäroperationen unverzüglich zu beenden.

Der Kreml hat dieses einstweilige Urteil des Internationalen Gerichtshofs nicht nur ignoriert, sondern es demonstrativ verletzt, indem Russland wiederholt Völkermordhandlungen an der ukrainischen Zivilbevölkerung, einschließlich von Kindern, begangen hat. Tatsächlich erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) am 17. März 2023 einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin wegen „rechtswidriger Deportation und Überführung ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation, entgegen … dem Römischen Statut“.

Am 9. Juli 2025 fällte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein scharfes Urteil in der Sache Ukraine und die Niederlande gegen Russland betreffend Russlands Invasion der Regionen Donezk und Luhansk, die 2014 begann, den seit 2022 geführten vollumfänglichen Krieg Russlands gegen die Ukraine sowie den Abschuss des Fluges MH17 über der Ostukraine, bei dem sämtliche Insassen getötet wurden. Im Kern stellte der Gerichtshof fest: „177. […] Gerichtshof hatte bereits zuvor Klagen zu untersuchen, die aus Konfliktsituationen in Europa entstanden […]. Die Ereignisse in der Ukraine sind jedoch beispiellos in der Geschichte des Europarats. Die Art und das Ausmaß der Gewalt sowie bedrohliche Äußerungen zur Staatlichkeit der Ukraine, ihrer Unabhängigkeit und ihrem fundamentalen Existenzrecht stellen eine Bedrohung für das friedliche Zusammenleben dar, das Europa lange als selbstverständlich erachtet hat. […] Diese gefährliche Rhetorik wurde gelegentlich auch auf andere Mitgliedstaaten des Europarats ausgedehnt, darunter Polen, Moldau und die baltischen Länder. Diese Handlungen zielen darauf ab, das Gefüge der Demokratie, auf dem der Europarat und seine Mitgliedstaaten beruhen, zu untergraben – durch die Zerstörung individueller Freiheiten, die Unterdrückung politischer Freiheiten und die offenkundige Missachtung der Rechtsstaatlichkeit.

Die Konfiszierung eingefrorener russischer Staatsvermögen würde zur Durchsetzung des einstweiligen IGH-Urteils vom 16. März 2022 beitragen, indem zusätzlicher Druck auf Russland ausgeübt wird, seinen Angriffskrieg zu beenden. Vor diesem Hintergrund kann ernsthaft nicht geltend gemacht werden, eine solche Konfiszierung sei unbegründet oder willkürlich.

Rechtliche Gründe

Die Konfiszierung eingefrorener russischer Staatsvermögen wäre völlig vereinbar mit: (1) Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, der das naturgegebene Recht auf kollektive Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein UN-Mitglied – hier offenkundig die Ukraine – bekräftigt; und (2) den Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen (Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts), die den Regierungen durch Resolution 56/83 der UN-Generalversammlung vom 12. Dezember 2001 empfohlen wurden, namentlich: (a) den Artikeln 30 und 31, die Staaten verpflichten, jede völkerrechtswidrige Handlung zu beenden und vollen Schadenersatz für den verursachten Schaden zu leisten; sowie (b) den Artikeln 40 und 41, wonach Staaten zusammenarbeiten müssen, um jede schwere Verletzung einer sich aus einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts ergebenden Verpflichtung – wie das Aggressionsverbot – zu beenden.

Geopolitische Gründe

Westliche Staaten erhöhen ihre Verteidigungsbudgets, weil sie erkannt haben, dass Russland eine gefährliche Bedrohung für die euro-atlantische Sicherheit darstellt. Die jüngsten Verletzungen des Luftraums Estlands, Finnlands, Lettlands, Litauens, Norwegens, Polens und Rumäniens durch Russland bestätigen dies. Viele Führungspersönlichkeiten haben eingestanden, dass Russland weitergehen wird, sollte es die Ukraine überwinden – bis hin zu Angriffen auf NATO-Staaten, was einen Dritten Weltkrieg provozieren würde. Die Konfiszierung eingefrorener russischer Staatsvermögen zur Bereitstellung moderner Militärhilfe für die Ukraine wird helfen, eine solche Katastrophe abzuwenden und Russland zu einem bedingungslosen Waffenstillstand und anschließend zu einem echten Friedensabkommen zu zwingen.

Wirtschaftliche Gründe

Die Gesamtsumme der eingefrorenen russischen Staatsvermögen (rund 300 Mrd. US-Dollar) liegt deutlich unter den geschätzten Gesamtkosten für Wiederaufbau und Erholung in der Ukraine (524 Mrd. US-Dollar) – und diese Kosten steigen täglich infolge der unablässigen russischen Luftangriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und Infrastruktur.

Politischer Wille

Es gibt schlicht keinen logischen Grund, Russland weiterhin die Zerstörung der Ukraine und ihres Volkes zu ermöglichen, während russische Staatsvermögen weiterhin eingeforen auf westlichen Bankkonten liegen.

Tatsächlich wiederholen westliche Staaten mit den eingefrorenen russischen Staatsvermögen denselben Fehler wie bei der militärischen Unterstützung für die Ukraine: Hilfe wird nur schrittweise und reaktiv gewährt – als Antwort auf immer gravierendere russische Verbrechen gegen das ukrainische Volk.

Am Ende gibt es mehr als genügend gute Gründe, Russlands eingefrorene Staatsvermögen zu konfiszieren und der Ukraine in Form moderner Militärhilfe zu übertragen. Das Einzige, was noch benötigt wird, ist der politische Wille.

eczolij Eugene Czolij

NGO „Ukraine-2050“ Präsident

Honorarkonsul der Ukraine in Montreal
Präsident des Ukrainischen Weltkongresses (2008-2018)
Ehrenmitglied des Dachverbandes der der Ukrainischen Organisationen in Deutschland e.V.


Die Nichtregierungsorganisation (NGO) „Ukraine-2050“ ist eine gemeinnützige Organisation, die gegründet wurde, um innerhalb einer Generation – bis 2050, die Umsetzung von Strategien für eine nachhaltige Entwicklung der Ukraine als völlig unabhängiger, territorial integraler, demokratischer, reformierter und wirtschaftlich wettbewerbsfähiger europäischer Staat zu fördern.

Artikel als PDF

Heute2870
Gesamt4152750
Copyright 2011. Joomla 1.7 templates. Dachverband der ukrainischen Organisationen in Deutschland