Kein Teil der Ukraine ist zu haben

Kategorie: Pressemitteilungen
Erstellt: Samstag, 03. Mai 2025

21.05.2025

ukraine 2050

Die Verfassung der Vereinigten Staaten und die Verfassung der Ukraine – das höchste Gesetz beider Länder – garantieren eindeutig die vollständige territoriale Integrität ihrer jeweiligen Staaten.

In Artikel IV, Abschnitt 4 der Verfassung der Vereinigten Staaten heißt es: „Die Vereinigten Staaten garantieren jedem Staat dieser Union eine republikanische Regierungsform und schützen jeden von ihnen vor Invasion […]“.

Ebenso bestimmt Artikel 2 der Verfassung der Ukraine, verabschiedet vom ukrainischen Parlament am 28. Juni 1996: „Die Souveränität der Ukraine erstreckt sich über ihr gesamtes Territorium. […] Das Territorium der Ukraine innerhalb ihrer heutigen Grenzen ist unteilbar und unantastbar“.
Darüber hinaus legt Artikel 17 fest: „Der Schutz der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine sowie die Gewährleistung ihrer wirtschaftlichen und informationellen Sicherheit sind die wichtigsten Aufgaben des Staates und ein Anliegen des gesamten ukrainischen Volkes.

Daraus folgt, dass weder amerikanische noch ukrainische Behörden befugt sind, Verträge abzuschließen, die solche grundlegenden verfassungsmäßigen Garantien verletzen würden.

Zudem verpflichtet Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen – das Gründungsdokument der UNO, das für alle Mitgliedstaaten, einschließlich der Vereinigten Staaten, der Ukraine und Russlands, bindend ist – die Staaten zur Einhaltung bestimmter Grundsätze, insbesondere zur Achtung der territorialen Integrität aller Mitgliedstaaten: „1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder. […] 4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Drohung oder Gewaltanwendung oder jede andere mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Maßnahme“.

Kein UN-Mitgliedstaat darf also einen anderen überfallen oder einen imperialistischen Expansionsakt gegen einen UN-Mitgliedstaat anerkennen, geschweige denn diesen unter Druck setzen, einen solchen Überfall auf einen Teil seines Territoriums zu akzeptieren. Diese grundlegenden Prinzipien sind evident und unerlässlich für die Wahrung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Welt. Ihre offene oder stille Verletzung – aus Opportunismus oder unter dem Vorwand „praktischer Erwägungen“ – ermutigt autoritäre Regime mit imperialistischen Ambitionen, diese weiter zu verfolgen, gefährdet die Weltordnung und führt letztlich zu weiteren und noch größeren Kriegen.

So geschah es am 30. September 1938, als Nazi-Deutschland das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien dazu verleitete, das Münchener Abkommen zu unterzeichnen und damit die Annexion eines Teils der damaligen Tschechoslowakei – des Sudetenlands mit einem großen Anteil an Deutschstämmigen – zuzulassen.

Das Münchener Abkommen diente in Wirklichkeit dazu, Hitler zu beschwichtigen und Frieden zu erkaufen. Nach seiner Rückkehr nach London verkündete der britische Premierminister Neville Chamberlain triumphierend seinem Volk: „Frieden für unsere Zeit“.

Dieser falsche Frieden hielt nicht einmal ein Jahr: Am 1. September 1939 überfiel Nazi-Deutschland Polen und löste damit den Zweiten Weltkrieg aus.

Um zu verhindern, dass sich die Geschichte wiederholt, dürfen NATO-Mitgliedstaaten – allen voran die Vereinigten Staaten – keinen Diktator mit imperialistischen Ambitionen, diesmal im Kreml, durch das Opfern eines Teils der Ukraine – sei es die Krim oder die russisch besetzten Gebiete in der Ostukraine – zu beschwichtigen versuchen.

Stattdessen müssen sie Bedingungen schaffen, die Russland zwingen, zunächst einem vollständigen Waffenstillstand zuzustimmen und anschließend ein echtes Friedensabkommen zu schließen – mit Sicherheitsgarantien durch die NATO-Mitgliedstaaten.

Putin fühlt sich – wie einst Hitler – umso mutiger, je mehr Schwäche ihm auf seinem Weg begegnet.

Deshalb müssen die NATO-Staaten der Ukraine jetzt helfen, Putin zu stoppen – oder sich den katastrophalen Folgen einer stillschweigenden Hinnahme von Russlands Invasion der Ukraine stellen.

 

eczolijEugene Czolij

NGO „Ukraine-2050“ Präsident

Honorarkonsul der Ukraine in Montreal
Präsident des Ukrainischen Weltkongresses (2008-2018)
Ehrenmitglied des Dachverbandes der der Ukrainischen Organisationen in Deutschland e.V.


Die Nichtregierungsorganisation (NGO) „Ukraine-2050“ ist eine gemeinnützige Organisation, die gegründet wurde, um innerhalb einer Generation – bis 2050, die Umsetzung von Strategien für eine nachhaltige Entwicklung der Ukraine als völlig unabhängiger, territorial integraler, demokratischer, reformierter und wirtschaftlich wettbewerbsfähiger europäischer Staat zu fördern.

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